Kapitel 849

Aus ConanWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
848 Von langer Hand vorbereiteter SchachzugListe der Manga-Kapitel — 850 Bourbons Absichten
Die Hand des Kanzlers
Cover zu Kapitel 849
Cover zu Kapitel 849
Allgemeine Informationen
Kapitel Kapitel 849
Manga-Band Band 80
Im Anime Episode 731 & 732
Japan
Japanischer Titel 太閤の手筋
Titel in Rōmaji Taikō no tesuji
Übersetzter Titel Taikous Feldzug
Veröffentlichung 20. Februar 2013
Shōnen Sunday #12/2013
Deutschland
Deutscher Titel Die Hand des Kanzlers
Veröffentlichung 3. Juli 2014

Die Hand des Kanzlers ist das 849. Kapitel der Manga-Serie Detektiv Conan. Es ist in Band 80 zu finden.

Fall 244
Fall-Abschnitt 1 Band 80: Kapitel 847
Kapitel 849
Kapitel 849
Fall-Abschnitt 2 Band 80: Kapitel 848
Fall-Auflösung Band 80: Kapitel 849

Handlung

Shukichi erläutert seine Schlussfolgerung

Conan erteilt den übrigen Detective Boys den Auftrag für ihn etwas zu suchen, während Inspektor Takagi berichtet, dass die Untersuchung der Abschiedsnachricht von Frau Itami ergeben habe dass diese tatsächlich von ihr verfasst worden sei. Des Weiteren hat die Auswertung der Kameras in dem Supermarkt ergeben, dass Frau Yonehara sich dort befunden hat und somit ein Alibi besitzt. Herr Itami gibt an sich zu dieser Zeit in einem separaten Raucherbereich aufgehalten zu haben. Zusammen mit seinem Sohn Yasuie und dem Nachbarn Shukichi Haneda gehört er zu den Verdächtigen.

Conan greift nun eine Äußerung von Shukichi auf, als dieser die vermeintliche Abschiedsnachricht als gut vorbereiteten Zug bezeichnete. Conan verweist auch darauf, dass es sich hierbei um einen Begriff des Shogis[1] handelt. Nach Shukichis Meinung passt der Inhalt des Briefes nicht richtig zu den aktuellen Ereignissen im Leben der Familie Itami und er schlussfolgert, dass es sich bei dem Zettel um eine Abschiedsnachricht von Frau Itami handelte, die diese im Zusammenhang mit dem drohenden Flugzeugunglück vor vier Jahren verfasst hat. Dies würde auch zu dem hastigen Schreibstil der Nachricht passen. Unklar bleibt noch warum sich die Schlafzimmertür geschlossen hat als Herr Itami und Frau Yonehara die Wohnung betreten haben.

Im nächsten Moment fällt die Schlafzimmertür laut zu, weshalb Yumi und Naeko in den Flur schauen, wo sich Conan befindet. Dieser erklärt lediglich die Wohnungstür geöffnet zu haben sowie zuvor das Fenster im Schlafzimmer. Frau Yonehara erwähnt, dass Herr Itami kurz nachdem sie die Leiche seiner Frau gefunden haben das Fenster im Schlafzimmer geschlossen hat. Da es noch nicht geklärt ist, wie die Tür zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Täter geschlossen werden konnte, ohne dass jemand sich im Raum befunden hat, klemmt Conan ein Smartphone in den seitlichen Türschlitz. Durch einen weiteren Hinweis von Conan erkennt Kommissar Megure, dass der Täter die Hülle des Handys von Frau Itami auf sein Handy gesetzt hat und durch einen Anruf den Vibrationsalarm auslösen konnte, wodurch die Tür entriegelt wurde. Anschließend musste der Täter lediglich wieder die Hüllen zurücktauschen und es erscheint so als ob kein Anruf auf Frau Itamis Handy eingegangen sei.

Dies war laut Kommissar Megure nur Herr Itami möglich. Kurz darauf melden sich auch die übrigen Detective Boys, die in der Näher das Wohnhauses ein öffentliches Telefon gefunden haben, und der Besitzer eines Ladens hat Herr Itami bei dessen Benutzung gesehen. Dabei hat er sein Telefon angerufen, damit die Schlafzimmertür entriegelt wird um sich beim Öffnen der Wohnungstür zu schließen. Da sich dort seine Fingerabdrücke nachweisen lassen werden, gesteht Harr Itami die Tat. Als Conan später mit den übrigen Detective Boys unterwegs ist, berichtet er ihnen, dass Yumis ehemaliger Freund ein berühmter Shogi-Spieler ist. In einem Rückblick ist nun zu sehen, dass sie Shukichi aufgrund einer Aussage von Yumi geschworen hat alle sieben Shogi-Titel zu gewinnen.

Der Fall ist abgeschlossen!
Neuer Fall in Kapitel 850!

Auftritte

Haupt- und Nebencharaktere Normale Charaktere Orte Gegenstände

Einzelnachweise

  1. Shōgi auf de.wikipedia.org zuletzt abgerufen am 7. April 2013.