Episode 668: Unterschied zwischen den Versionen

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166 Bytes entfernt ,  9. Januar 2013
K
zu viele Bilder...
K (ups. dann aber auch so :))
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[[Datei:Episode 668-1.jpg|miniatur|links|Conan sucht den vermissten Fingernagel]]
Anschließend betritt [[Inspektor Chiba]] den Raum und teilt mit, dass noch ein weiterer künstlicher Fingernagel von Hatsune fehlt. [[Conan Edogawa|Conan]] begibt sich daraufhin auf den Parkplatz vor dem Lokal und findet mit Hilfe eines Polizeibeamten den gesuchten Fingernagel, auf dem sich ebenfalls Hautreste befinden. Diese sollen auch im Labor auf ihre DNA untersucht werden. Die bisher bekannten Beweise sprechen gegen Banba, weshalb dieser die beiden Privatdetektive verdächtigt, die Tat begangen zu haben. Nachdem aber das Ergebnis der DNA-Analyse des Fingernagels, der direkt neben dem Opfer gefunden wurde, eintrifft, und die DNA mit der Banbas übereinstimmt, ist sich Amuro sicher, dass nur dieser die Tat begangen haben kann. Als Motiv vermutet er, dass Banba gedacht hat, er hätte eine Affäre mit Hatsune, da sie sich getroffen haben.
[[Datei:Episode 668-2.jpg|miniatur|zentriert|Am Fingernagel ist Blut, somit auch die DNA, zu finden]]
 
[[Datei:Episode 668-3.jpg|miniatur|links|Der Fleck vom Kuchen]]
Während Inspektor Takagi Banba abführt, betäubt Conan [[Kogoro Mori|Kogoro]] mit seinem [[Narkosechronometer]] und bittet Banba, mit verstellter Stimme, noch zu bleiben, da er nicht der Täter sei. Durch Kogoro führt Conan nun seine Schlussfolgerungen aus, dass Banba in seiner Rolle als Gastgeber unmöglich unerkannt durch den Vorderausgang auf den Parkplatz gelangt sein könnte. Amuro entgegnet, dass Banba sich sehr wohl auf der Toilette umgezogen haben kann, um so unerkannt auf den Parkplatz zu gelangen, und die Kleidung anschließend zerschnitten und die Toilette heruntergespült hat. Doch Kogoro (Conan) kontert darauf, dass dies nicht mit den Schuhen gehen würde, und bittet Banba daher, seine Schuhsohle zu zeigen. Auf dieser befinden sich noch Spuren von einem Kuchen, auf den Banba vor Hatsunes Abfahrt getreten war. Diese Reste hätten aber abgewaschen werden müssen, wenn er die Tat begangen hätte, da es zu dem Zeitpunkt regnete.
 

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