Reiko Kujo: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Anwältin Eri Kisaki befragt den inhaftierten Hiroaki Takeuchi. Ihm wird ein Autounfall mit Fahrerflucht angelastet, zu dem er die Tat bereits gestanden hat. Details, wie oder warum es zu dem Unfall gekommen ist, verschweigt er jedoch hartnäckig. Als Kisaki merkt, dass sie dieses Gespräch nicht weiterbringen wird, verabschiedet sie sich schließlich. Auf dem Parkplatz vor dem Gefängnis trifft sie auf Frau Kujô, die sog. Madonna der Staatsanwaltschaft. Sie fragt, warum diese Herrn Takeuchi noch immer in Haft behält, obwohl er die Tat bereits gestanden hat und sie den Fall abschließen könnte. Frau Kujô antwortet daraufhin, dass sie die Wahrheit ans Licht bringen möchte.<ref>{{ref|anime|489}}</ref>
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Die Anwältin Eri Kisaki befragt den inhaftierten Hiroaki Takeuchi. Ihm wird ein Autounfall mit Fahrerflucht angelastet, zu dem er die Tat bereits gestanden hat. Details, wie oder warum es zu dem Unfall gekommen ist, verschweigt er jedoch hartnäckig. Als Kisaki merkt, dass sie dieses Gespräch nicht weiterbringen wird, verabschiedet sie sich schließlich. Auf dem Parkplatz vor dem Gefängnis trifft sie auf Frau Kujo, die sog. Madonna der Staatsanwaltschaft. Sie fragt, warum diese Herrn Takeuchi noch immer in Haft behält, obwohl er die Tat bereits gestanden hat und sie den Fall abschließen könnte. Frau Kujo antwortet daraufhin, dass sie die Wahrheit ans Licht bringen möchte.<ref>{{ref|anime|489}}</ref>
   
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* Sie wird auch Madonna der Staatsanwaltschaft genannt.
 
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* Bei ihrem ersten Auftritt waren ihre Augen grün.
 
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2024, 13:54 Uhr

Achtung, dieser Artikel enthält teilweise Spoiler-Informationen!
Dieser Artikel enthält in einigen Abschnitten Informationen, die bisher noch nicht in Deutschland bekannt sind. Überlege dir bitte gut, ob du dir diesen Artikel ansehen oder die Seite hier verlassen möchtest.
Reiko Kujo
In anderen Ländern
Japan 九条玲子, Kujō Reiko
Informationen zur Person
Geschlecht weiblich
Alter 33 Jahre
Weitere Informationen
Wohnort Tokio
Beruf Staatsanwältin
Aktueller Verbleib
Verbleib am Leben
Debüt
Anime Episode 286
Synchronsprecher
Deutschland Claudia Urbschat-Mingues
Japan Rica Matsumoto
Filler-Charakter
Dieser Artikel behandelt einen Charakter, der nur im Anime zu Detektiv Conan zu sehen ist.
Der Charakter wurde damit nicht von Gosho Aoyama entworfen.

Reiko Kujo (jap. 九条玲子, Kujō Reiko) arbeitet als Staatsanwältin im Tokioter Landgericht. Sie ist die Rivalin von Eri Kisaki.

Gegenwart[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kujo vor Gericht gegen Eri Kisaki

Kampf im Gericht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Reiko ermittelt als Staatsanwältin gegen Eri. Der Klient von Eri soll einen Mann erschlagen haben, auf den er einen Groll hegt. Als Eri Kogoro Mori als Zeugen nehmen möchte, nimmt Kujo ihr diesen aber weg. Am Ende hat Eri, wie so üblich, die Gerichtsverhandlung gewonnen.

Showdown im Gerichtssaal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem Ran Mori Eri in ein Thermalbad eingeladen hat, wartet auch schon der nächste Fall auf sie, wie immer ist ihre Rivalin Reiko Kujo auch vertreten. Nach mehreren Verhandlungen, wird der Fall, dank Kogoro Mori, gelöst.

Staatsanwältin als Augenzeugin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anwältin Eri Kisaki befragt den inhaftierten Hiroaki Takeuchi. Ihm wird ein Autounfall mit Fahrerflucht angelastet, zu dem er die Tat bereits gestanden hat. Details, wie oder warum es zu dem Unfall gekommen ist, verschweigt er jedoch hartnäckig. Als Kisaki merkt, dass sie dieses Gespräch nicht weiterbringen wird, verabschiedet sie sich schließlich. Auf dem Parkplatz vor dem Gefängnis trifft sie auf Frau Kujo, die sog. Madonna der Staatsanwaltschaft. Sie fragt, warum diese Herrn Takeuchi noch immer in Haft behält, obwohl er die Tat bereits gestanden hat und sie den Fall abschließen könnte. Frau Kujo antwortet daraufhin, dass sie die Wahrheit ans Licht bringen möchte.[1]

Sonstiges[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Sie wird auch Madonna der Staatsanwaltschaft genannt.
  • Bei ihrem ersten Auftritt waren ihre Augen grün.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]