Benutzer Diskussion:Philipp S.: Unterschied zwischen den Versionen

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Hallo Philipp, erneut habe ich eine Frage. Bei der Textlänge für die Handlungen der Kapitel-Artikel, gibt es da irgendwelche Vorgaben zur Länge, bzw. der Anzahl der Wörter oder ist das Sache des jeweiligen Autors? Die Bandbreite ist da ja relativ weit und reicht beispielsweise von 127 Wörtern in [[Kapitel 004]] bis zu 1068 Wörtern in [[Kapitel 785]]. MfG {{Benutzer:Spürnase/Signatur}} 13:32, 23. Dez. 2012 (CET)
:Danke für die Antwort, dass mit [[Kapitel 818]] hatte ich gesehen und daher auch gefragt, da meine bisherigen Artikel auch meistens zwischen 4000 und 5000 Bytes lagen. Gerade bei den Kapiteln, in denen ein Fall aufgeklärt wird, ist es manchmal schwierig sich kurz zu fassen (als Beispiel sei [[Kapitel 840]] genannt). Dies würde ich aber künftig wohl eher in den jeweiligen Fall-Artikeln unterbringen und so 300-350 Wörter als Orientierungswert nehmen. MfG {{Benutzer:Spürnase/Signatur}} 20:25, 23. Dez. 2012 (CET)
::Ja das ist dann so schon in Ordnung, ich war auch noch nicht so ganz glücklich damit, dass es zu [[Fall 173]] noch keinen Artikel gibt. MfG {{Benutzer:Spürnase/Signatur}} 13:40, 26. Dez. 2012 (CET)
== Verlinkungen ==
 
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