Benutzer Diskussion:Chrizz: Unterschied zwischen den Versionen

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::Und du meinst es gibt, nur diese eine Version der Schreibweise für das Wort Richter??? Woher weißt du das, überhaupt? Hast du japanisch studiert? Ich meine wenn du tatsächlich japanisch lesen vielleicht sogar sprechen kannst, dann nehme ich alles zurück! Aber du hast mir immer noch nicht gesagt was deine Quelle ist? --[[Benutzer:Chrizz|Chrizz]] 22:11, 23. Feb. 2012 (CET)
 
:::Hallo Chrizz. wie du bemerkt hast, habe ich mir fuer diese antwort ein wenig mehr zeit genommen und moechte dir etwas ausfuehrlicher antworten.
 
:::das suffix ~{{tt|員|in}} kenne ich als bezeichnung fuer ''mitarbeiter oder mitglied von etwas'', bspw. wie in {{tt|会社員|kaishain}} oder {{tt|公務員|kômuin}}. du hast also recht, wenn du sagst, kobayashi-sensei ist teil einer gerichtlichen untersuchung oder verhandlung (etc.). fuer die institution eines richters ist aber ''saibankan'' die gaengige bezeichnung die ich kenne. rechtswissenschaften sind jedoch nicht mein spezialgebiet und moechte nicht gaenzlich ausschlieszen, dass es auch weitere umschreibungen fuer den begriff 'richter' gibt, ''saibanin'' ist es aber nicht.
 
:::fuer die japanische sprache gibt es, abgesehen von herkoemmlichen bibliotheken, zwei interessante online-nachschlagewerke: wakodu, ein deutsch-japanisches woerterbuch, und bibiko, ein entsprechendes zeichenlexikon. hier kannst du einfach einmal die stichworte japanisch+online+woerterbuch in einer suchmaschine deiner wahl eingeben und du solltest einen verweis auf eine der eben genannten seiten bekommen.
:::ich habe dort mal den begriff ''saibanin'' nachgeschlagen, den diese seite mit 'schoeffe' uebersetzt. hier treffen nun mehrere probleme aufeinander: (i) was bedeutet schoeffe, was bedeutet es (ii) in deutschland und was (iii) in japan? idealerweise ziehen wir an dieser stelle ein einsprachiges woerterbuch mit schwerpunkt fuer rechts-wissenschaftliche begriffe zurate. beides habe ich jedoch nicht bei mir im regal zu stehen und du hast nun die moeglichkeiten (ia) entweder selbst eine bibliothek deiner wahl zu bemuehen oder (iia) abzuwarten, bis ich wieder in die unsrige komme und es in einem (rechts-wissenschaftlichen) begriffswoerterbuch nachschlagen kann.
:::das gute an wadoku ist, dass zu den einzelnen eintraegen die quellen mit angegeben sind. daher koennen wir uns direkt einmal kurz den entsprechenden eintrag zu ''saibanin'' in dem einsprachigen lexikon ''{{Wp|en:Daijisen|Daijisen}}'' (zwar ein allgemeines begriffswoerterbuch, aber immerhin schon aml einsprachig) ansehen: hier wird der begriff wiefolgt definiert: 1 {{tt|裁判員制度において、国民から選出され刑事裁判に参加する人。|saibanin seido ni oite, kokumin kara senshutsu sare keijisaiban ni sanka suru hito.}} ein ''saibanin'' ist als eine person (人), die aus dem volk (国民) gewaehlt wird und an einem strafprozess (刑事裁判) teilnimmt. es gibt dann noch eine zweite bedeutung, die sich aber auf verwaltungsgerichte bezieht. in dem fall werden die ''saibanin'' aus dem ober- und unterhaus gewaehlt.
:::als naechstes habe ich geschaut, was ein 'schoeffensystem' (裁判員制度) ist und dazu einen googlebook-eintrag unter dem titel ''Internationales privates Wirtschaftsrecht'' von Menno Aden, erschienen im Oldenbourg Wissenschaftsverlag, gefunden: 5. Teil 4. Kapitel: 'Jury- oder Schöffensystem'. "Die Bedeutung der Schöffengerichte (Jury) in der US-amerikanischen Rechtssprechung ist sehr groß, [...]" (Aden, S. 152) auch wenn sich der konkrete anwendunsgfalls in diesem buch zwar auf die usa bezieht, ist hierbei doch deutlich geworden, was ganz allgemein mit einem schoeffensystem gemeint ist, denke ich.
:::nicht zuletzt, wenn du dir die beiden folgen einmal ansiehst, wirst du sehen, dass kobayashi-sensei keine richterin ist. hierfuer gibt es einen eigenen charakter in diesem anime-original.
 
:::dass du dich trotz deiner selbst zugegeben unkundigkeit in zusammenhang mit der japanischen sprache ueber die entscheidungen der erfahrenen benutzer dieses wikis hinwegsetzt, halte ich fuer unangemessen. deine verwarnung bleibt daher bestehen, unabhaengig davon, ob sie auf deiner diskussionsseite zu lesen ist oder nicht. {{Benutzer:Rikku/Signatur}} 19:07, 29. Feb. 2012 (CET)
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