Diskussion:Kazuha Toyama: Unterschied zwischen den Versionen

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****Ach, und jetzt soll ich tatsächlich 25 wertvolle Minuten meines Lebens damit verschwenden, diese Episode anzusehen? :D Wenn du schon so gut recherchiert hast, hast du sicher auch noch eine Minuten-Zahl für mich parat, oder? Danke ;-) {{Benutzer:Philipp S./Signatur}} 17:05, 29. Jan. 2009 (UTC)
*****Es ist wohl am wahrscheinlichsten, dass sie den 2. Jugend-Dan gemacht hat. Wenn sie den Dan dann wirklich haben will (also kein Jugend-Dan mehr) muss sie zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen (zumindest isses in Deutschland so) einen Übungsleiterschein sowie eine Theorieprüfung machen. [[Benutzer:Mic|Mic]] 17:11, 29. Jan. 2009 (UTC)
***Soweit ich weiß, gibt es nur in Deutschland Jugend-Dan Grade, ansonsten ist mir davon nicht viel bekannt. In vielen anderen Ländern macht man bis zum 1. Kyu (höchste Schülergrad) und danach (Mindestalter 18) für den 1. Dan (Shodan). In einigen Kampfsportarten ist es möglich, dass das Mindestalter sogar unterschritten werden kann und die Prüfung zum 1. DAN bereits mit 16-17 abgelegt wird. Da muss aber noch einiges berücksichtigt werden: eine bestimmte Mindestzeit muss bereits trainiert worden sein, die Wartefrist muss eingehalten werden usw. (außergewöhnliche Leistungen) Der 1. DAN ist in jeder Kampfsportart der Schwierigste und für alle weiteren gibt es eine bestimmte Mindestwartedauer (Vorbereitungszeit) bzw. Mindestalter, dass dann aber nicht mehr unterschritten werden darf. Ich kann nur nicht garantieren, wie das jetzt auf Aikido umzulegen ist, aber für die meisten Kampfsportarten ist es so, dass bereits zu den Kyu-Prüfungen Theorieteile (zB was die KK vermittelt usw.), die mit den Stufen schwerer werden. Aikido gehört zu einer der schwer erlernbaren Kampfsportarten, da man wirklich intensiv und viel trainieren und lernen muss und mit der Erfahrung kommt dann eben auch die Effiktivität. (für jede andere Kampfsportart ist auch viel Training erforderlich, wenn man jetzt was erreichen möchte.) DAN-Prüfugen legt man aber nicht von heute auf morgen ab, teilweise ist Mindest-Vorbereitungszeit viel kürzer angesetzt, als die Prüflinge dann wirklich für ihr Training brauchen, um die Prüfung zu bestehen.
Was ich mir bei KAZUHA daher gut vorstellen kann ist, dass es ev. ein Übersetzungsfehler ist oder die Richtlinien aus Deutschland einfach für die deutsche Übersetzung genommen worden sind, sie aber im japanisch den 2. Kyu hat. (muss ich noch in der japanischen Version nachforschen) [Birgit/20.07.2010]
Anonymer Benutzer