Erpressung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Erpressung''' ist der Versuch einer rechtswidrigen Bereicherung durch Gewalt oder Androhung solcher oder eines anderen Übels zu Lasten anderer. Hier ist eine Abgrenzung zur Nötigung erforderlich, welche keinerlei Bereicherung einschließt. Sie gilt als rechtswidrig, wenn die Zweck-Mittel-Relation zwischen der Nötigungshandlung und dem Nötigungszweck als verwerflich angesehen werden kann.<ref name="E">[http://de.wikipedia.org/wiki/Erpressung de.wikipedia.org/wiki/Erpressung ''Erpressung'' in der deutschsprachigen Wikipedia]; zuletzt aufgerufen am 2. November 2012 um 16:30 Uhr.</ref>
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