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:Die Abstimmungen sind zwar knapp, aber zuletzt haben sich doch noch Mehrheiten gefunden. Klar ist die Sache bei dem Wunsch nach einheitlichen Regelungen, schwieriger bei der konkreten Ausgestaltung dieser Regelungen. Bezüglich der Frage ob gewisse Auftrittslisten abgeschafft werden sollen, gibt es mMn keinen weiteren Diskussionsbedarf, allerdings im Bereich der Sortierung innerhalb der Listen (Abstimmungsteil C und D). Hier ist noch die Frage zu berücksichtigen, die Philipp eingebracht hat, wie man mit Auftritten umgeht, die in eine Umsetzung eines Manga-Falls „hineingefillert“ wurden. Hier kann man noch eine Abstimmung durchführen. Des Weiteren wäre noch zu klären wie mit Short Stories und OVAs zu verfahren ist. Zudem ist noch ein weiterer Punkt zu klären, die Bebilderung der Listen. So wird beispielsweise bei der [[Liste von Ai Haibaras Auftritten]] zu jedem Auftritt in einer separaten Spalte ein Bild eingefügt, während im Unterschied dazu in der [[Liste von Mitsuhiko Tsuburayas Auftritten]] eine solche Spalte nicht existiert und Bilder nur in unregelmäßigen Abständen in den Textteil eingebunden werden. Soviel zunächst von mir. MfG {{Benutzer:Spürnase/Signatur}} 23:43, 13. Jul. 2013 (CEST)
== Ergänzende Regelungen zu den Beförderungs-/Wiederwahlen ==
Hallo liebe Wiki-Gemeinschaft, wie ja sicherlich bekannt ist, gab es im Dezember 2012 einige Änderungen an den Wahlregelungen, bzw. noch eine kleine Ergänzung im März 2013. Nun sind da noch zwei Punkte, in denen mEn noch Klärungsbedarf besteht. Vorweg möchte ich noch bemerken, dass ich konkrete Beispiele ausschließlich zur besseren Illustration meines Anliegens verwenden werde und diese folglich wertneutral zu verstehen sind.
1. Die Wiederwahl für 6 bzw. 12 Monate. Hier gilt bislang folgendes:
''Jeder Benutzer muss sich nach seiner letzten Beförderung halbjährlich einer Wiederwahl stellen. Ist er ein Jahr im Amt, findet die Wahl nur noch jährlich statt.'' Dies bedeutet also, dass man erst dann für 12 Monate wiedergewählt werden kann, wenn man 1 Jahr lang das gleiche Amt inne hat. Nun existiert allerdings die Möglichkeit sich selbst vor Ablauf der regulären Amtszeit zur Wiederwahl zu stellen, wie dies Alex C am 8. Mai gemacht hat. Nun endet seine derzeit laufende Amtszeit regulär am 23. November, was 12 Tage weniger als 1 Jahr Amtszeit als Kommissar bedeutet, bei der nächsten Wiederwahl also wäre folglich maximal eine Wiederwahl für 6 Monate möglich. Daher hier die Frage, ob man nicht für diesen Fall eine Sonderregelung einführen sollt nach folgendem Muster: Bei der 2. Wiederwahl eines erfahrenen Nutzers kann dieser für 6 oder 12 Monate wiedergewählt werden, wenn er/sie mindestens X Tage im Amt ist. Ein Vorschlag wäre ein ¾ Jahre, als 274 Tage.
2. Änderung des Votums:
Bei der derzeit noch laufenden Wiederwahl von Chantre ist der Fall aufgetreten, dass ein Nutzer seine Stimme geändert hat. Auf Anfrage hat sich herausgestellt, dass für diesen Fall bislang keine Regelung besteht. Hier wären mEn drei grundsätzliche Wege möglich.
I. Das Votum bleibt unveränderlich.
II. Das Votum kann verändert werden (Es wäre dann zu klären wie oft eine Votum verändert werden kann)
III. Ein Zwischenweg zwischen I und II, beispielsweise nach dem Muster: Ein Votum kann in einen Rückzug der Stimme/eine Enthaltung verändert werden. Andere Zwischenformen wären hier natürlich auch noch denkbar.
Wie seht ihr das, über eine rege Beteiligung würde ich mich freuen. MfG {{Benutzer:Spürnase/Signatur}} 22:18, 16. Jul. 2013 (CEST)
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